Auch wenn auf den ersten Blick ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise € 50,- als verschmerzbar erscheint; die damit einhergehenden Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) werden meist unterschätzt.
Mit Punkten bewertet werden Ordnungswidrigkeiten ab € 40,- (1 Punkt) bis hin zu Verkehrsstraftaten wie z. B.: Trunkenheitsfahrten und Verkehrsunfallflucht (je 7 Punkte).
Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 - 4 Punkten; Straftaten mit 5 - 7 Punkten bewertet.
Oft ist auch die "Haltbarkeit" der Punkte unbekannt. Die Tilgungsfristen betragen:
Der Eintrag der Punkte erfolgt jeweils ab Rechtskraft.
Bei einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die für den betroffenen Verkehrsteilnehmer zuständige Fahrerlaubnisbehörde, welche dann entsprechende Maßnahmen ergreift.
Bei einem Punktestand von 8 - 13 Punkten erfolgt eine Verwarnung mitsamt Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
Bei einem Punktestand von 14 - 17 Punkten erfolgt dann die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Hat der betroffene Verkehrsteilnehmer innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht, dann erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Auf der Spezialseite zum Verkehrsrecht von Rechtsanwalt Romanus Schlemm erhalten Sie weitere Informationen zum Punktekonto in Flensburg bzw. dem Verkehrszentralregister und der Möglichkeit zum Punkteabbau sowie zur Probezeit und MPU.
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