Das Rechtsgebiet Familienrecht umfasst unter anderem die Bearbeitung folgender Sachverhalte:
Beratung, Prüfung, Vertretung und Prozessführung bei folgenden Problemen:
- Regelung der Trennungsfolgen
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Ehescheidungsverfahren
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Trennungsunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Unterhalt wegen Alters, Krankheit und Erwerbslosigkeit
- Aufstockungsunterhalt
- Verwirkung wegen neuer Lebenspartnerschaft
- Erwerbsobliegenheit
Zugewinn
- Ermittlung Anfangs- und Endvermögen
- Illoyale Vermögensminderung
- privilegierter Erwerb bei Schenkung und Erbschaft
Vermögensauseinandersetzung
- Miteigentum an Immobilien
- Regelung der Schuldübernahme/Ausgleich
- Ausgleich sonstiger gemeinsamer Vermögenswerte
Versorgungsausgleich
- gesetzliche Rentenanwartschaften
- betriebliche und private Rentenanwartschaften
Kindesunterhalt
- Ermittlung auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle
- Sonderbedarf bei Klassenfahrten etc.
- laufender Mehrbedarf bei Krankheit etc.
Kindschaftssachen
- Sorgerecht
Umgangsrecht
Abstammung
Einstweiliger Rechtsschutz
- vorläufige Regelungen in Verfahren über Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Eilregelungen in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (Näherungsverbot etc.)
- einstweilige Maßnahmen zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Prüfung und Anfertigung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen aus Anlass eines Ehescheidungsverfahrens
Das Rechtsgebiet Familienrecht wird bearbeitet von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Ingo Renzel
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