Familienrecht

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Das Rechtsgebiet Familienrecht umfasst unter anderem die Bearbeitung  folgender Sachverhalte:
Beratung, Prüfung, Vertretung und Prozessführung bei folgenden Problemen:

  • Regelung der Trennungsfolgen
  • Ehescheidungsverfahren
  • Trennungsunterhalt

 

Nachehelicher Unterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Alters, Krankheit und Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt
  • Verwirkung wegen neuer Lebenspartnerschaft
  • Erwerbsobliegenheit

 

Zugewinn
  • Ermittlung Anfangs- und Endvermögen
  • Illoyale Vermögensminderung
  • privilegierter Erwerb bei Schenkung und Erbschaft

 

Vermögensauseinandersetzung
  • Miteigentum an Immobilien
  • Regelung der Schuldübernahme/Ausgleich
  • Ausgleich sonstiger gemeinsamer Vermögenswerte

 

Versorgungsausgleich
  • gesetzliche Rentenanwartschaften
  • betriebliche und private Rentenanwartschaften

 

Kindesunterhalt
  • Ermittlung auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle
  • Sonderbedarf bei Klassenfahrten etc.
  • laufender Mehrbedarf bei Krankheit  etc.

 

Kindschaftssachen
  • Sorgerecht
    Umgangsrecht
    Abstammung

 

Einstweiliger Rechtsschutz
  • vorläufige Regelungen in Verfahren über Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Eilregelungen in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (Näherungsverbot etc.)
  • einstweilige Maßnahmen zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

 

Prüfung und Anfertigung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen aus Anlass eines Ehescheidungsverfahrens

Das Rechtsgebiet Familienrecht wird bearbeitet von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Ingo Renzel

 

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