Testament / Erbvertrag

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"Sterben macht Erben!"

Gerne verdrängen wir, was nach unserem Tode mit dem eigenen Vermögen geschehen soll.

  • Unerwünschte Erben
  • ungewollte Erbengemeinschaften
  • unversorgt bleibende Lebensgefährten
  • Streit, Mißgunst und lachende Dritte

sind dann häufig die Folge.

Dies lässt sich vermeiden durch eine sachgerechte, den eigenen Wünschen entsprechende Regelung bereits zu Lebzeiten oder jedenfalls für den Todesfall.

Nachfolgeregelungen durch Übergabeverträge, Erbverträge oder Testamente stehen als Gestaltungsmittel zur Verfügung.

Mit einem Testament können Sie für den Fall Ihres Todes nahezu alles regeln.

Erbeinsetzung, Erbquote, Teilungserklärung, Vermächtnis, Auflage, Nießbrauch, Vor- und Nacherbfolge Pflichtteilsbestimmmung und Testamentsvollstreckung sind Ihnen an die Hand gegeben, um damit Ihre Vorstellungen - von der Vermögensverteilung bis zur Grabpflege - zu verwirklichen.

Handschriftliche Testamente sind ebenso wirksam, wie notariell errichtete. Die einfache - weil formlose - Errichtung und die jederzeitige Abänderbarkeit sprechen für das handschriftliche Testament. Die Hinterlegung bei Gericht sichert das Auffinden des Testamentes und die Eröffnung im Todesfall.

Mit einem Erbvertrag kann bereits zu Lebzeiten die Nachfolge - für die Beteiligten i.d.R. bindend - geregelt werden.

Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

Regelungen bereits zu Lebzeiten können gerade bei größeren Vermögen oder Firmenbesitz notwendig werden, um die Nachfolge zu klären, aber auch um Steuern zu sparen und sich für das Alter abzusichern.

Dies alles benötigt aber sachkundige rechtliche Beratung, die nur ein Anwalt oder ein Notar leisten kann. Bei schwierigen steuerlichen Fragen beziehen wir einen Steuerberater in die Beratung mit ein.

 

Streit über Testament, Erbfolge und Nachlass

Die Folge unklarer oder fehlender Nachlassregelungen sind oft jahrelange Prozesse über die Frage, wer Erbe geworden ist. Ebenso häufig kommte es zu Zwangsversteigerungen von Grundbesitz, über den sich die Erben nicht einig werden können oder wollen.

Auch in diesen Streitfällen hilft Ihnen die Erfahrung eines Anwaltes, jetzt das Richtige zu tun.

 

Wie können wir Ihnen helfen?


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

 

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