Erbrecht

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altIm Rechtsgebiet Erbrecht beraten oder gestalten wir für Sie Vereinbarungen oder Testamente mit denen Sie Ihre Nachfolge von Todes wegen oder schon zu Lebzeiten regeln wollen. Für den Erbfall sind wir für Sie der Ansprechpartner für alle notwendigen Regelungen, wahren Ihre Ansprüche die Sie gegen den Nachlass haben oder wehren Forderungen ab, die sich gegen den Erben bzw. den Nachlass richten. Rückforderung bei Schenkungen wegen Verarmung oder Vermögensauseinandersetzung beim Tode des Ehepartners gehören neben der Testamentsvollstreckung und der Erbschafts- und Schenkungssteuer ebenfalls zu unseren Tätigkeitsgebieten im Erbrecht.

Die Gründung einer Stiftung, das Stiften und Spenden wird von uns sachkundig begleitet.
Das Rechtsgebiet Erbrecht wird bearbeitet von Rechtsanwalt Klaus O. Ruppert!

 

Materialien zum Erb- und Seniorenrecht

 

alt Formular zur Testamentshinterlegung

 

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