Der BGH hatte am 15.02.2011 (veröffentlicht am 10.03.2011) über einen -ziemlich exotischen- Reitunfall zu entscheiden.
Die Klägerin und eine Freundin machten einen Ausritt in einem Waldgebiet in Nähe eines Jagdgebietes.
Sie vernahmen einen Schuß, setzten aber den Ritt fort. Kurze Zeit später scheute das Pferd der Klägerin. Diese stürzte und zog sich Verletzungen zu. Sie verlangte dann von dem Jagdleiter Schmerzensgeld mit der Argmentation, das Pferd habe aufgrund eines weiteren Schusses gescheut. Sie rügte, dass Hinweis- oder Warnschilder betreffend des Jagdgebiets fehlten.